Urkunde, 1367 Dezember 13

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Unbeglaubigte gleichzeitige Abschrift der fehlenden Originalausfertigung: Der Dekan des Stifts St. Stephan zu Mainz Hermann von Wetter bekennt: Ihm wurden zwei Urkunden Papst Urbans V. vom 27. September 1364, die hier zum Teil inseriert sind, vorgelegt, nämlich eine Provisionsurkunde für den Kleriker Heinrich Dubbel von Kleve (de Clivis) und das dazugehörige Exekutionsmandat. Gleichzeitig hat ihn als einen der vom Papst eingesetzten Exekutoren der Mainzer Domvikar Dietrich Fink (Vinc) von Kleve, Bruder und Prokurator des Heinrich Dubbel, um die Exekution dieser Provision gebeten. Er teilt daher dem Erzbischof von Mainz sowie Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg mit, daß Kanonikat und Präbende des Johann von Mundenheim (Mu/o/de) im Stift Aschaffenburg, auf die dieser nach der Erlangung der Scholastrie des Stifts St. Stephan in Mainz verzichten soll, für Heinrich Dubbel reserviert sind. Er verbietet ihnen, darüber anderweitig zu verfügen. Vielmehr sollen sie innerhalb von sechs Tagen nach Eintreten der Vakanz dem Heinrich Dubbel oder seinem bevollmächtigten Prokurator dieses Kanonikat übertragen, ihn in das Stift aufnehmen, ihm dort seinen Sitz im Chorgestühl und im Kapitel anweisen und ihm die mit dem Kanonikat und der Präbende verbundenen Einkünfte anweisen. Gegen Zuwiderhandelnde wird Hermann von Wetter gemäß der ihm vom Papst verliehenen Vollmacht mit den üblichen Kirchenstrafen, nämlich Exkommunikation, Amtsenthebung und Interdikt, vorgehen. Da er die weitere Exekution nicht persönlich durchführen kann, befiehlt er allen Klerikern der Städte und Erzdiözesen bzw. Diözesen Mainz, Trier, Köln, Worms, Speyer und Würzburg, diese Provision und ihre Exekution in ihren Amtssprengeln bei Bedarf öffentlich bekanntzumachen und dem Heinrich Dubbel bei der Erlangung des Kanonikats jegliche geforderte Hilfe zu leisten.Hermann von Wetter läßt diese Exekution in Mainz, in seiner Wohung, im Jahr 1367, in der fünften Indiktion, am 13. Tag des Monats Dezember, im sechsten Jahr des Pontifikats Papst Urbans V. von dem öffentlichen Notar Johannes von Arnstadt (Arnstede) beurkunden.