Urkunde, 1363 März 31

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Unbeglaubigte gleichzeitige Abschrift der fehlenden Originalausfertigung auf Papier: Der Mainzer Erzbischof Gerlach teilt dem Propst des Stifts St. Viktor außerhalb der Stadtmauern von Mainz mit, daß Papst Urban V. laut seiner in diesem Schreiben teilweise inserierten Urkunde vom 1. Dezember 1362 dem Priester Erwin von Mainz eine Anwartschaft auf eine kirchliche Pfründe mit oder ohne Seelsorge in Stadt oder Diözese Mainz, deren Kollations- oder Präsentationsrecht Abt und Konvent des Klosters Fulda zusteht, verliehen hat. Gleichzeitig hat der Papst den Erzbischof beauftragt, zu untersuchen, ob Erwin von Mainz aufgrund seines bisherigen Lebenswandels für die Übernahme einer kirchlichen Pfründe geeignet ist und ob er nicht bereits eine solche besitzt. Sollte er dabei zu einem positiven Ergebnis gelangen, dann soll er dafür sorgen, daß dem Priester eine entsprechende Pfründe von Abt und Konvent des Klosters Fulda verliehen bzw. angeboten wird und ihn in den Besitz dieser Pfründe setzen. Da der Erzbischof aber durch anderweitige Geschäfte verhindert ist, überträgt er diese Aufgabe dem Propst und erteilt ihm die notwendige Vollmacht.