Urkunde, 1329 Dezember 31

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Konrad Gebsattel (Gebesadel) von Königheim (Kennenkeym) und seine Ehefrau Mathilde (Methildis) verkaufen gemeinsam an den Dekan Arnold [Binthammer] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg einen Zins von 2 Pfund Heller. Dieser Zins soll dem Stift jedes Jahr am 11. November (in festo beati Martini hyemalis) von allen den Gütern bezahlt werden, auf denen die Verkäufer dem Stift bereits früher einen Jahrzins von 4 Pfund Heller verkauft haben, wie die darüber ausgestellte Urkunde, an welcher die vorliegende Urkunde befestigt ist, belegt. Die Verkäufer bestätigen, daß ihnen die Käufer dafür 30 Pfund Heller bar bezahlt haben. Sie versprechen daher den Käufern, für den Zins die Gewährleistung (warandia) nach der Gewohnheit des Landes zu übernehmen. Dafür stellen sie ihnen als Bürgen die Gebrüder Kraft During, Pfarrer in Königheim, und Ulrich During, Edelknecht (armiger). Diese sollen bei Nichterfüllung der Gewährleistungspflicht in derselben Art, wie bei dem früheren Verkauf, in Miltenberg ihrer Bürgenpflicht nachkommen. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und der damit verbundenen Verpflichtungen.