Beschreibung
Herzog Heinrich XV. verbietet den Straubinger Bürgern die Beherbergung von Gästen, die Schulden bei ihrem vorigen Wirt haben. Sollten sie ihrem vorigen Wirt die Bezahlung der Schulden versprochen haben, dürfen sie aufgenommen werden. Bei Nichtzahlung haftet dann aber der neue Wirt. Die Handwerker dürfen ihren Beruf nicht innerhalb eines Jahres wechseln. Erwähnt werden hier die Berufe: Fleischhacker, Bäcker, Wagner, Fischer und Schmid.
Siegel: Reitersiegel Herzogs Heinrich V.