Beschreibung
Herzog Johann III. bestimmt, dass Gülten, Zinsen und Dienste, etc. mit 16 Pfund Regensburger Pfennigen pro 1 Pfund Regensburger Pfennigen, abzulösen sind. Dies soll die Bereicherung von Personen und Städten, die sich Gülten, Zinsen und Dienste billigst angeeignet haben, verhindern. Jeder, der seine Gülten, Zinsen und Dienste ab sofort verkaufen möchte, bekommt einen festgelegten Gegenwert dafür.
Siegel: Viztumssiegel