Beschreibung
Zu ihrem Regierungsantritt bestätigen die Herzöge Ernst und Wilhelm III. den Bürgern von Straubing ihre Handfesten, Urkunden und Freiheiten. Ernst und Wilhelm III. sind zudem "innyklichen erfreuet", dass sie das Straubinger Erbe des verstorbenen Herzogs Johann III. erhalten haben. Alle Vitzdome, Hauptleute, Pfleger, Richter, Rentmeister, Kastner und Mautner haben sich an diese herzogliche Bestätigung zu halten.
Siegel: Herzogliche Sekretssiegel von Herzog Ernst und Herzog Wilhelm III.