Beschreibung
Auf Bitten des Kämmerers und des Rats der Stadt Straubing bestätigt Herzog Albrecht III. den Bürgern von Straubing ihre Handfesten, Urkunden und Freiheiten. Albrecht III. tut dies auch im Namen seines Vettern Herzog Adolphs, dessen Vormund und Pfleger er ist. Alle "vitztumben, haubtleuten, pflegern, richtern, räntmeistern, castnern, mautnern und ambtleuten" haben sich an diese Handfesten zu halten. Überdies sollen auch die Gewohnheitsrechte der Stadt, ob aufgeschrieben oder nicht, gewahrt bleiben, die diese schon von den Vorfahren des Herzogs und dem verstorbenen Herzog Wilhem III. erhalten haben.
Siegel: Herzogliches Siegel von Herzog Albrecht III.