Hainreich Rüdolf, Bürger von München, bestätigt die Mitgift seiner Tochter Margret für die Hochzeit mit Wilhalm dem Zeller, 21.11.1441

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Hainreich Rüdolf, Bürger von München, bestätigt die Mitgift seiner Tochter Margret für die Hochzeit mit Wilhalm dem Zeller. Er gibt ihr 400 Rheinische Gulden als Heiratsgut mit, die von Herman Zeller, Bürger von Straubing und Vater von Wilhalm, auf 800 Rheinische Gulden Heiratsgeld erhöht werden. Falls ihr Mann vor Margret ohne Erben stirbt, soll sie über ihr Erbe und die 400 Rheinischen Gulden frei verfügen. Die 400 Rheinischen Gulden, die sie von Herman Zeller erhalten hat, soll nach ihrem Tod ein Erbe der Zeller erhalten. In dem Fall, dass Hainreich Rüdolf und seine Frau vor ihrer Tochter Margret sterben, soll diese Erbtochter sein und allen Besitz erben. Im weiteren Verlauf der Urkunde wird erwähnt, wer als Gast auf der Hochzeit geladen war. Es werden unter anderem Ülreich Gswind, Stadtkämmerer von Straubing und die Straubinger Bürger Fridreich Veldner und Andre Lechner genannt.