Beschreibung
Ulrich Anharttinger, Unterrichter von Straubing, entscheidet in Vertretung des Stadtrichters Ulrich Eisenhofer in der Irrung zwischen Lienhart Guter von Rinkchaym (Rinkam) und Bischof Fridrich von Regensburg über eine Wiese in der Rorau bei der Walchmül (Wallmühle). Geklagt hatte Anndre Meincziner, Kastner von Wird (Wörth) im Namen Bischof Fridrichs von Regensburg. Steitpunkt war, dass Guter einem bischöflichen Meier namens Rammair, der die Wiese in der Rorau bewirtschaftet hat, die Wiese gepfändet hat, ohne dem Bischof seinen Auzins aus der Wiese zu bezahlen. Bei der Verhandlung wurden weitere Zeugen befragt, die ebenfalls auf den umliegenden Wiesen ihr Vieh gehütet haben. Ihnen war nichts von einem Auzins oder einer Wiesgült an den Bischof bekannt. Ein weiteres Beweisstück in der Verhandlung war ein 15 Jahre alter Brief mit dem Siegel von Hanns Possmunstrer, Bürger von Straubing. In diesem Brief bekennen Hainrich Selmer von Alburg, Erhart Stromair von Alburg und Hainrich Allhart von Alburg, dass die Wiese von Guter als freies Eigen erworben wurde. In der Urkunde wird erwähnt, dass Meinczinger den Richterspruch nicht akzeptiert und beim römischen König klagen will.
Siegel: Das Siegel des Unterrichters von Straubing, Ulrich Anharttingers, zeigt im Schild 2 gegeneinandergekehrte Sicheln. Auf dem Turnierhelm ist ein Hut mit Federbusch zu sehen, der von den Wappenbildern flankiert wird.