Die Brüder Herzog Johann IV. und Herzog Sigmund bestätigen für sich und ihre unmündigen Brüder Albrecht, Christoph und Wolfgang, als regierende Fürsten die Freiheiten und Rechte der Stadt Straubing, die diese bereits von den Vorfahren der Herzöge erhalten haben, 27.01.1461

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Die Brüder Herzog Johann IV. und Herzog Sigmund bestätigen für sich und ihre unmündigen Brüder Albrecht, Christoph und Wolfgang, als regierende Fürsten die Freiheiten und Rechte der Stadt Straubing, die diese bereits von den Vorfahren der Herzöge erhalten haben. Auch die ungeschriebenen Freiheiten werden von den Herzögen nach Rat ihrer geschworenen Räte und wegen "eytel frunckait" bestätigt.

Siegel: Herzogssiegel von Herzog Johann IV. und Herzog Sigmund.