Sigmund von Puchberg zum Neunhaus, Oberrichter von Straubing, entscheidet den Streit zwischen Leonhardt Ströbl von Oberöbling, Ellspet, seiner Frau, Peter, Paul und Erl, ihren Söhnen, mit den Schwestern des Stainhauffen Haus hinter St. Jakob über die unberechtigte Verpfändung des Gutes zu Öbling, 13.01.1464

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Sigmund von Puchberg zum Neunhaus, Oberrichter von Straubing, entscheidet den Streit zwischen Leonhardt Ströbl von Obernebling (Oberöbling), Ellspet, seiner Frau, Peter, Paul und Erl, ihren Söhnen, mit den Schwestern des Stainhauffen Haus hinter St. Jakob über die unberechtigte Verpfändung des Gutes zu Ebling (Öbling). Die Familie Stöbl hat bereits ihr Erbrecht auf das Gut zu Ebling verloren, da sie keine Gült gezahlt und u.a. das Gut verpfändet haben. Das Gericht entscheidet daraufhin, dass die Familie weiterhin auf dem Gut bleiben darf, wenn alle Gült und alles was verpfändet wurde wieder zurückbezahlt wird. Das Erbrecht dürfen sie verkaufen, müssen es aber zuerst den Schwestern zum Kauf anbieten. Bei einem weiteren Regelverstoß, muss die Familie das Gut zu Ebling verlassen.

Siegel: Das Siegel des Oberrichter von Puchberg zeigt im Schild pyramidal angeordnete Monde und auf dem Helm 2 Büffelhörner.