Herzog Sigmund verordnet, dass alle im Burgfrieden gelegenen Gotteshäuser, Gottesgaben, Bruderschaften, Zünfte, verkaufte Güter und Gülten unter die Stadtsteuer fallen, 25.01.1465

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Herzog Sigmund verordnet, dass alle im Burgfrieden gelegenen Gotteshäuser, Gottesgaben, Bruderschaften, Zünfte, verkaufte Güter und Gülten unter die Stadtsteuer fallen. Der Rat der Stadt Straubing hat dies vorher beim Herzog eingefordert, da durch diverse Verkäufe und Handel auch mit Nichtbürgern, die Stadtsteuer weniger Einnahmen hatte, sodass auch die jährliche Abgabe an den Herzog darunter gelitten hat und "auch an gepeuden und ander der stat notturft so sy dann von der steur nehmen und ausrichten müssen, merklichen abgang, schaden und myndrung empfing".

Siegel: Herzogliches Siegel von Herzog Sigmund.