Herzog Albrecht IV. verordnet, dass alle im Burggeding gelegenen Gotteshäuser, Gottesgaben, Bruderschaften, Zünfte, verkaufte Güter und Gülten unter die Stadtsteuer fallen, 15.12.1466

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Herzog Albrecht IV. verordnet, dass alle im Burggeding gelegenen Gotteshäuser, Gottesgaben, Bruderschaften, Zünfte, verkaufte Güter und Gülten unter die Stadtsteuer fallen. Der Rat der Stadt Straubing hat dies vorher beim Herzog eingefordert, da durch diverse Verkäufe und Handel auch mit Nichtbürgern, die Stadtsteuer weniger Einnahmen hatte, sodass auch die jährliche Abgabe an den Herzog darunter gelitten hat. Zukünftig soll nur an steuerpflichtige Bürger verkauft werden.

Siegel: Herzogliches Siegel von Herzog Albrecht IV.