Beschreibung
Der Rat der Stadt Straubing entscheidet in einem Streit zwischen Hanns Ruelanntter, Bürger von Dingolfing, und Lienhart Mullner auf der Vierwegkmül (Viereckmühle), Bürger von Straubing. Lienhart Mullner hat anscheinend den Zaun seiner Mühle zu weit in den Bach gezogen und dabei einen Baum des Nachbargrundstücks, den der verstorbene Schwager des Ruelanntter, Ulrich Pucher, "in den furtt und eweg fur das wasser " gelegt hat, zerschlagen. Weiterer Streitpunkt war, dass das Eis von den Mühlenrädern zwischen der Vierwegkmühl und der Schlatermül hin- und hergetrieben wurde und ein weiterer Fallbaum zwischen den Mühlen. Der Rat der Stadt Straubing entscheidet, dass beide Parteien keine Kosten zu tragen haben, jedoch aber sollen alle Fallbäume beseitigt, der Zaun des Mullner bis zum Markstein gekürzt und das Eis von den Mühlenrädern soll von beiden Müllern in entgegensätzliche Richtung zu ihren Mühlen abgetrieben werden. Wird der Rechtsspruch von den Parteien nicht eingehalten, müssen sie der Stadt Straubing 10 Pfund Regensburger Pfennige bezahlen.