In einem Streit zwischen Martein Mair und den Brüdern Caspar Zeller, Bürger von Straubing, und Wilhalm Zeller, Bürger von Straubing, um das Erbrecht auf dem Gut zu Aich, entscheidet Pauls Kandorffer, Unterrichter von Straubing, in Vertretung von Conrat Pollinger zu Fronberg, Oberrichter von Straubing, zu Gunsten der Familie Zeller, 15.03.1476

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

In einem Streit zwischen Martein Mair und den Brüdern Caspar Zeller, Bürger von Straubing, und Wilhalm Zeller, Bürger von Straubing, um das Erbrecht auf dem Gut zu Aich, entscheidet Pauls Kandorffer, Unterrichter von Straubing, in Vertretung von Conrat Pollinger zu Fronberg, Oberrichter von Straubing, zu Gunsten der Familie Zeller. Wilhalm und Caspar Zeller gehört das Gut zu Aich. Ihr "Hintersasse" dort war Martein Mair, der "es nicht recht versehen" hat. Daraufhin wurde Mair sein Erbrecht auf dem Gut gekündigt und ihm als Entschädigung durch die Zeller 10 Pfund Regensburger Pfennige bezahlt, die dieser wiederum nicht annahm. Das Geld wurde von den Klägern daraufhin bei Gericht hinterlegt und der Mair angeklagt. Auf wiederholte Einladungen zu Gerichtsterminen erschien werder Mair noch ein Anwalt, weswegen dann pro Caspar und Wilhelm Zeller entschieden wurde. Für den Fall, dass weitere Klagen folgen, wurden die 10 Pfund Regensburger Pfennige vom Gericht einbehalten.