Testament von Caspar Zeller, Bürger von Straubing, 21.09.1482

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

In seinem Testament schafft Caspar Zeller, Bürger von Straubing, seinen letzten Willen. Zu seinen Geschäftsherren bestimmt er seine Brüder Wilhalm und Herman sowie Jorg Lerchennfellder. Diese sollen sich um seine Beerdigung im Kloster von Straubing kümmern und alles nötige von seinem Gut dazugeben. Überdies stiftet Zeller 2 Jahrtage, einen ins Kloster und einen in St. Jakob. Dafür sollen 1 Pfund Pfennige Ewiggeld aus Geyselhering (Geiselhöring) und 60 Pfennige Gült und 2 Hühner aus dem Hof von Ulrich Mosmair in Schambach verwendet werden. Zur Aufbesserung der Messstiftung seines Vaters in St. Jakob sollen 1 Pfund Regensburger Pfennige Ewiggeld aus dem Hof von Lienhart Alltpeck in Wallerstorf (Wallersdorf) gegeben werden. Ferner bestimmt Caspar Zeller, dass seine Geschäftsherrn nach seinem Tod sein Vermögen aufschreiben sollen. Seiner Frau und den Kindern gewährt er wohnrecht in seinem Haus und Kostgeld. Im Falle, dass ein Kind heiratet oder sich nicht mit der Mutter versteht, sollen die Geschäftsherren eine andere Wohnung in seinem Haus bereitstellen. In der Witwenzeit soll seine Frau von ihren Kindern jährlich 40 Rheinische Gulden erhalten, bis das Heiratsgeld von 800 Rheinischen Gulden abbezahlt ist. Weiterhin stehen ihr aus dem Geschäft des Mannes jährlich 40 Rheinische Gulden, 1 Schaff Weizen, 4 Schaff Korn und 2 Schaff Haber zu. Verheiratet sich seine Witwe erneut, verliert sie allen Anspruch auf Vermögen und Wohnrecht. Es stehen ihr dann nur Heiratsgut und Morgengabe von insgesamt 800 Rheinischen Gulden zu. Seine Söhne Haug und Jobst erhalten zu gleichen Teilen 100 Rheinische Gulden Ewiggeld von der Stadt Nürnberg. Wenn einer der beiden stirbt, fällt der ganze Teil an den noch lebenden Sohn. Sein weiteres Vermögen teilt Caspar Zeller zu gleichen Teilen zwischen seinen 5 Kindern (2 Söhne, 3 Töchter) auf. Heiratet ein Sohn, soll er seinen Erbteil bekommen. Heiratet eine Tochter, sollen ihr 1000 Rheinische Gulden Heiratgeld ausbezahlt werden. Von ihrem übrigen Erbe sollen die Töchter eine lebenslange Nutzung haben und es auch ihren Kindern vererben können.

Siegel: Das Siegel von Hermann Zeller zeigt einen Schild mit Schildhaupt. Im Schild befinden sich pyramidal gestapelte Ballen. Auf dem Turnierhelm befindet sich ein Spitzhut mit Federbusch, der von einem Blumenstrauß flankiert wird. Das Siegel Wilhelm Zellers zeigt im Schild pyramidal gestapelte Ballen, einen Spitzhut mit Ballen auf dem Stulp und der Zahl 1447. Das Siegel von Kaspar Zeller ist im Schild identisch. Auf dem Stechhelm befindet sich ein Spitzhut mit Federn und 3 Ballen auf dem Stulp. Es ist datiert mit 1462. Das Siegel von Jörg Lerchenfelder zeigt einen durch einen Sparren geteilten Schild mit einer flugbereiten Lerche. Am Stechhelm befindet sich ein Flügel mit den Wappenbildern des Schildes.