Hanns Hirss, Kämmerer, Anndre Geschirrer, Mitglied des inneren Rats, Wilhalm Kytz, Mitglied des äußeren Rats, Wolffganng Smidl, Mitglied des äußeren Rats, und Achatz Maurer, Stadtwerkmann und Bürger von Straubing, entscheiden als Bau- und Geschaumeister und Kraft der Ratsfreiheit Herzog Albrechts IV. den Baustreit zwischen Wilhalm Zauner, Bogner, und Hanns Moltzer, Bierbräu, 23.06.1495

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Hanns Hirss, Kämmerer, Anndre Geschirrer, Mitglied des inneren Rats, Wilhalm Kytz, Mitglied des äußeren Rats, Wolffganng Smidl, Mitglied des äußeren Rats, und Achatz Maurer, Stadtwerkmann und Bürger von Straubing, entscheiden als Bau- und Geschaumeister und Kraft der Ratsfreiheit Herzog Albrechts IV. den Baustreit zwischen Wilhalm Zauner, Bogner, und Hanns Moltzer, Bierbräu. In dem Streit geht es um eine Mauer, die Moltzer in seinem Hof in Richtung des Hauses von Zauner in der Klostergasse errichten lässt und um einen Wasserfall (Wasserleitung?), der durch Zauners Keller verläuft. Eine angestrebte gütliche Einigung fand keinen Erfolg. Beide Parteien wurden daraufhin vorgeladen und legten den Geschauherren Urkunden früherer Entscheidungen vor (US0329, US0393 und US0481). Die Baumeister entscheiden, dass die jüngste Urkunde vom 17.07.1467 Gültigkeit besitzt, so darf Moltzer seine Mauer bauen und sich "Licht machen". Der Wasserfall soll aber so ausgeführt werden, dass dem Zauner kein Schaden entsteht.

Siegel: Das Siegel des Kämmerers Hirss zeigt im Schild einen halben Hirsch und auf dem gekrönten Turnierhelm das Wappenbild.