Hanns Mair von Straßkirchen und Margreth, seine Frau, akzeptieren den Schiedsspruch der Teidinger Achatz Zeller und Veit Lerchennfellder über ihre Erbrechtsansprüche auf einen Hof in Straubing auf der Allach, 26.07.1498

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Hanns Mair von Strasskirchen (Straßkirchen) und Margreth, seine Frau, akzeptieren den Schiedsspruch der Teidinger Achatz Zeller und Veit Lerchennfellder über ihre Erbrechtsansprüche auf einen Hof in Straubing auf der Alach (Allach). Die Erbschaftsansprüche stammen von Margreths verstorbenen Bruder Michel Paur, dem der Hof gehörte. Die unmündigen Kinder Wölffel und Margretl von Michel Paur wurden in dem Erbstreit vertreten von ihren Vormündern Jörig Pobischer, Bürger von Straubing, und Steffan Karl, Bürger von Straubing. Der Hof von Michel Paur wird laut Urkunde die nächsten 18 Jahre von Anndre Teindl bewirtschaftet. Nach diesen 18 Jahren, sollen Margreth und ihr Mann von den Kindern Michel Paurs für ihr Erbrecht 8 Pfund Regensburger Pfennige ausbezahlt bekommen.

Siegel: Das Siegel von Achatz Zeller zeigt einen gequerten Schild. Das Schildhaupt ist gerippt. Im unteren Feld sieht man pyramidal gestapelte Ballen. Auf dem gekrönten Turnierhelm befinden sich Spitzhut und Federbusch. Das Siegel des Stadtkämmerers Lerchenfelder zeigt einen durch einen Sparren geteilten Schild. Darin erkennt man eine flugbereite Lerche. Am Stechhelm sieht man einen Flügel mit dem Wappenbild des Schildes.