Die Bevollmächtigten von Herzog Wilhelm IV. schlichten einen Streit zwischen der Stadt Straubing und den Straubinger Bürgern Wolganng Preu, Geörg Scherhueber, Anndree Lerchenfellder und dem Nürnberger Bürger und Tuchhändler Ewalld Hochhamer, wegen der Handelsgemeinschaft der drei Bürger mit dem Nürnberger Händler, 19.02.1513

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Die Bevollmächtigten von Herzog Wilhelm IV. schlichten einen Streit zwischen der Stadt Straubing und den Straubinger Bürgern Wolganng Preu, Geörg Scherhueber, Anndree Lerchenfellder und dem Nürnberger Bürger und Tuchhändler Ewalld Hochhamer, wegen der Handelsgemeinschaft der drei Bürger mit dem Nürnberger Händler. Die 3 Straubinger Bürger verstoßen mit ihren Machenschaften gegen das Handelsrecht mit Auswärtigen und sollen dementsprechend bestraft werden, u.a. ist der Stadt Straubing durch den Handel der Bürger mit dem Nürnberger Tuchhändler "etlichs zollgellts" verfallen. Im Schiedsspruch des Herzogs soll nun der Status Quo wieder hergestellt werden. Jeder hat das zu leisten, was er dem anderen schuldet. Überdies soll es bei den Geldbußen für die Straubinger Bürger bleiben, die der Rat der Stadt Straubing bereits ausgesprochen hat und die von Scherhueber und Lerchenfellder bereits bezahlt wurden. Beide Streitparteien sollen Beleidigungen gegenüber der anderen Partei mit dem Schiedsspruch beenden. Den 3 Bürgern und dem Nürnberger Tuchhändler wird weiterhin Handel innerhalb des Burggedings erlaubt, wenn sie sich an die Freiheiten und Rechte der Stadt halten.

Siegel: Herzogliches Siegel