Herzog Wilhelm IV. (1493-1550) und Herzog Ludwig X. (1495-1545) bestätigen die Freiheiten der Stadt Straubing, 27.05.1516

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Herzog Wilhelm IV. (1493-1550) und Herzog Ludwig X. (1495-1545) bestätigen Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Straubing, wie auf dem jüngsten Landtag vereinbart, die Freiheiten und Freibriefe der Stadt. Erwähnung finden hierbei der im Wortlaut inserierte Gnadenbrief von Herzog Johann IV. (1437-1463) und von Herzog Siegmund (1439-1501) vom 27.01.1461 und der Freibrief von Herzog Wolfgang (1451-1514) vom 27.04.1509. Alle Amtleute der Herzöge sollen sich an diese Freiheiten und Freibriefe halten und die Rechte der Stadt schützen.

Seit der Ottonischen Handfeste von 1311 ist es urkundlich belegt, dass Herrscher, vor allem bei ihren Amtsantritten, bereits gewährte Freiheiten und Privilegien bestätigten. Die Stadt erkannte dafür den neuen Herrscher als ihren "rechten naturlichen erbherrn und landsfursten" an. Im Laufe der Jahre wurden weitere neue Privilegien und Freiheiten hinzugefügt, die dann vom neuen Herrscher ebenfalls bestätigt wurden. Freiheiten und Privilegien wurden überwiegend als Ausgleich für Geld- und Dienstleistungen an den Herzog gewährt. Die Herzöge sicherten sich durch die Bestätigung der Freiheiten und Privilegien grundsätzlich das Wohlwollen und die Loyalität ihrer Untertanen. Für die Städte bedeuteten Bestätigungen und Erweiterungen von Freiheiten und Privilegien die Entwicklung zu unabhängigen Städten mit einer eigenen städtischen Gerichtsbarkeit.

Siegel:

Majestätssiegel Wilhelms IV. (1493-1550) und Ludwigs X. (1495-1545). Die Urkunde zeigt die eigenhändigen Unterschriften der Herzöge: "W. hertzog in Bayrn scripsit etc per manum propriam et H. Lud. Bayren subscribsi."