Herzog Ludwig X. urteilt in einem Streit der Straubinger Zeche und ihren Zechpröpsten Anndre Konigsauer und Sebastian Kellerman mit Sigmund Helltampf von Ainhausen, Gutsherr von Pönning und Gunting, 01.06.1518

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Herzog Ludwig X. urteilt in einem Streit der Straubinger Zeche und ihren Zechpröpsten Anndre Konigsauer und Sebastian Kellerman mit Sigmund Helltampf von Ainhausen, Gutsherr von Penning (Pönning) samt Gutting (Gunting). Aus der Urkunde geht hervor, dass beide Parteien schon vor dem Landgericht in Rinkam und vor dem Vitztum ohne Erfolg "gerechtet" haben. Nun stehen beide Parteien vor dem Herzog und akzeptieren durch Berührung des Stabs seine Entscheidung. Helltampf verliert durch den Spruchbrief des Herzogs all seine Ansprüche auf seine Hofmark in Pönning, die gegen eine Zahlung von 80 Rheinischen Gulden, des Friedens Willen, in den Besitz der Zeche übergeht. Der Herzog erlässt Helltampf seine Schulden auf sein Haus beim Spital und erlässt ihm die jährliche Steuer. Da Helltampfs Frau, die Schwester von Haug Zeller ist, appelliert der Herzog an deren Söhne, Caspar, Balthasar und Melchior auf ihre Erbansprüche auf die Hofmark Pönning, nach dem Tod ihrer Mutter, zu Gunsten der Zeche und der Almosen zu verzichten.

Siegel: Herzogliches Sekretssiegel.