Herzog Wilhelm IV. und sein Bruder Herzog Ludwig X. entscheiden einen Streit zwischen der Stadt Straubing und dem Augsburger Domkapitel um die Besiegelung bei Besitzveränderungen von Lehenschaften, 09.05.1523

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Herzog Wilhelm IV. und sein Bruder Herzog Ludwig X. entscheiden einen Streit zwischen der Stadt Straubing und dem Augsburger Domkapitel um die Besiegelung bei Besitzveränderungen von Lehenschaften. Vertreter beider Parteien baten die Herzöge Recht zu sprechen. Als Vertreter erschienen für das Augsburger Domkapitel die Domherren und Straubinger Pfarrer Wolfganng von Seybolltstorf (Seiboldsdorf) und Georg Gross. Für die Stadt Straubing nahmen der Bürgermeister Georg Lerchennfelder der "ellter", die Ratsmitglieder Ruelannd Frueauf, Jorg Scherhueber, Veit Mulldorfer und der Stadtschreiber Michael Zollnner teil. Beide Parteien wurden in ihren Belangen verhört. Die Herzöge entschieden nach Anhörung, dass sich das Augsburger Domkapitel innerhalb und außerhalb der Stadtmauer um ihr Lehen kümmern muss. Die Stadt darf nur Besitzveränderungen bei Lehen der Augsburger besiegeln, wenn sie innerhalb der Stadtmauer passieren, wenn sie nicht durch Kauf, sondern durch Heirat, Spruch, Vertrag oder Handel passieren und wenn auf den Lehen keinerlei Gülten oder Zinsen bestehen. Alle bisherigen Besiegelungen sollen vom Stadtschreiber und den Domherren geprüft werden und entstandener Schaden soll gegeneinander kompensiert und aufgehoben werden.