Wolf Symon Freiherr von Römersthall verpflichtet sich jährlich die Zinsen der Schulden von der Beerdigung seiner Frau und Tochter an die Pfarrkirche zu zahlen oder sein Hab und Gut pfänden zu lassen.
Wolf Symon Freiherr von Römersthall verpflichtet sich jährlich die Zinsen der Schulden von der Beerdigung seiner Frau und Tochter an die Pfarrkirche zu zahlen oder sein Hab und Gut pfänden zu lassen.
Entstehung
Urheber
Stadt Wasserburg a. Inn als Registraturbildner
Beteiligung
Freiherrn Wolf Symon von
Römersthall
Zeit
02.09.1634
Ort
"Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der Stadt: i.d. Regel Wasserburg"; "Als Rechteempfängerin: i.d. Regel Bayern"
Sammlung
Bestand I. Altes Archiv „Kommunalarchiv“ und „Stiftungsarchiv“ (Archive der Rats- bzw. Magistratsverwaltung mit Kirchen- und Stiftungsverwaltung 14.-19. Jh.)
Stiftungsarchiv
Kirchenverwaltung der Pfarrei, Pfarr- und Frauenkirche(nstiftung)
Stiftungsarchiv; Kirchenverwaltung der Pfarrei, Pfarr- und Frauenkirche(nstiftung); Vermögen und Besitz
Kommunalarchiv; Rechte und Pflichten der Bürger; Rechtspflege (durch Rat, Stadtschreiber, Stadtrichter); Streitige Gerichtsbarkeit; Schuldenwesen/Darlehen