Herzog Ludwig bestätigt der Stadt Wasserburg das Rechtsbuch, den Brandbrief und alte Freiheiten, nämlich, dass kein Stadtrichter ohne ihre Zustimmung eingesetzt wird, dass sie die Nachsteuer erheben dürfen, dass an Michaeli ein Jahrmarkt abgehalten werden darf, dass sie einen Zoll erheben dürfen, um die Straßen zu pflastern, dass sie von Ungeld auf Wein oder andere Getränke befreit sind, dass sie den Salzscheibenpfennig erheben dürfen und dass der Herzog der Kirche St. Jakob die Stadtwaageübereignet hat, damit sie davon die Beleuchtung zahlen können.

Stadtarchiv Wasserburg am Inn

Beschreibung

Siegel: 1. Siegelinhaber: Herzog Ludwig von Bayern 2. Art der Befestigung des Siegels an der Urkunde: angehängt 3. Material: Wachs 4. Farbe: braun 5. Form: rund 6. Größe: 6,7 cm 7. Siegelinhalt (Bild): Ritter mit Lanze und geviertem Schild 8. Beschriftung: a) Umschrift: Luduwicus dei gratia comes palatin rini bavarieque dux etc. b) Aufschrift: - 9. Rücksiegel: gerauteter Schild 10. Literatur: - 11. Bemerkungen: -