Cristoff Angermayr bestätigt, dass die Stadt Wasserburg ihm erlaubt hat, die Hälfte des Wassers des Leprosenhauses in seinen Garten zu leiten, wofür er dem Leprosenhaus drei Gulden jährliche Ewiggilt verschreibt.
Cristoff Angermayr bestätigt, dass die Stadt Wasserburg ihm erlaubt hat, die Hälfte des Wassers des Leprosenhauses in seinen Garten zu leiten, wofür er dem Leprosenhaus drei Gulden jährliche Ewiggilt verschreibt.
Entstehung
Urheber
Stadt Wasserburg a. Inn als Registraturbildner
Beteiligung
Cristoff
Angermayr
Zeit
31.03.1574
Ort
"Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der Stadt: i.d. Regel Wasserburg"; "Als Rechteempfängerin: i.d. Regel Bayern"
Sammlung
Bestand I. Altes Archiv „Kommunalarchiv“ und „Stiftungsarchiv“ (Archive der Rats- bzw. Magistratsverwaltung mit Kirchen- und Stiftungsverwaltung 14.-19. Jh.)
Stiftungsarchiv
Wohltätigkeit
Kommunalarchiv
Die Verwaltung der Stadt Wasserburg vom 14.-19. Jahrhundert