Die Stadt Wasserburg verschreibt Thoman Altershamer 100 Gulden jährlichen Zins für ein Darlehen in Höhe von 2000 rheinischen Gulden, dass er der Stadt gewährt hat.
Die Stadt Wasserburg verschreibt Thoman Altershamer 100 Gulden jährlichen Zins für ein Darlehen in Höhe von 2000 rheinischen Gulden, dass er der Stadt gewährt hat.
Entstehung
Urheber
Stadt Wasserburg a. Inn als Registraturbildner
Beteiligung
Thoman
Altershamer
Zeit
03.01.1592
Ort
"Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der Stadt: i.d. Regel Wasserburg"; "Als Rechteempfängerin: i.d. Regel Bayern"
Sammlung
Bestand I. Altes Archiv „Kommunalarchiv“ und „Stiftungsarchiv“ (Archive der Rats- bzw. Magistratsverwaltung mit Kirchen- und Stiftungsverwaltung 14.-19. Jh.)
Kommunalarchiv; Rechte und Pflichten der Bürger; Rechtspflege (durch Rat, Stadtschreiber, Stadtrichter); Freiwillige Gerichtsbarkeit; Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Lehenssachen
Kommunalarchiv; Vermögen und Besitz der Stadtgemeinde; Schulden
Kommunalarchiv; Vermögen und Besitz der Stadtgemeinde; Forderungen