Die Stadt Wasserburg verschreibt Anndre Seidl und Georg Perwein, Vormünder von Wolf Schnaitser, 7,5 Gulden jährlichen Zins für ein Darlehen in Höhe von 150 rheinischen Gulden, das sie der Stadt gewährt haben.
Die Stadt Wasserburg verschreibt Anndre Seidl und Georg Perwein, Vormünder von Wolf Schnaitser, 7,5 Gulden jährlichen Zins für ein Darlehen in Höhe von 150 rheinischen Gulden, das sie der Stadt gewährt haben.
Entstehung
Urheber
Stadt Wasserburg a. Inn als Registraturbildner
Beteiligung
Anndre
Seidl
Georg
Perwein
Wolf
Schnaitser
Zeit
21.07.1597
Ort
"Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der Stadt: i.d. Regel Wasserburg"; "Als Rechteempfängerin: i.d. Regel Bayern"
Sammlung
Bestand I. Altes Archiv „Kommunalarchiv“ und „Stiftungsarchiv“ (Archive der Rats- bzw. Magistratsverwaltung mit Kirchen- und Stiftungsverwaltung 14.-19. Jh.)
Kommunalarchiv; Rechte und Pflichten der Bürger; Rechtspflege (durch Rat, Stadtschreiber, Stadtrichter); Freiwillige Gerichtsbarkeit; Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Lehenssachen
Kommunalarchiv; Vermögen und Besitz der Stadtgemeinde; Forderungen
Kommunalarchiv; Vermögen und Besitz der Stadtgemeinde; Schulden