Die Stadt Wasserburg verschreibt Abraham Khern 25 Gulden jährlichen Zins für ein Darlehen in Höhe von 500 rheinischen Gulden, das er der Stadt gewährt hat.
Die Stadt Wasserburg verschreibt Abraham Khern 25 Gulden jährlichen Zins für ein Darlehen in Höhe von 500 rheinischen Gulden, das er der Stadt gewährt hat.
Entstehung
Urheber
Stadt Wasserburg a. Inn als Registraturbildner
Beteiligung
Abraham
Khern
Zeit
16.06.1597
Ort
"Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der Stadt: i.d. Regel Wasserburg"; "Als Rechteempfängerin: i.d. Regel Bayern"
Sammlung
Bestand I. Altes Archiv „Kommunalarchiv“ und „Stiftungsarchiv“ (Archive der Rats- bzw. Magistratsverwaltung mit Kirchen- und Stiftungsverwaltung 14.-19. Jh.)
Kommunalarchiv; Rechte und Pflichten der Bürger; Rechtspflege (durch Rat, Stadtschreiber, Stadtrichter); Freiwillige Gerichtsbarkeit; Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Lehenssachen
Kommunalarchiv; Vermögen und Besitz der Stadtgemeinde; Forderungen
Kommunalarchiv; Vermögen und Besitz der Stadtgemeinde; Schulden