König Friedrich III. verkündet das Urteil des königlichen Kammergerichts in der Streitsache zwischen Martein Schrag und der Stadt Wasserburg wegen des Raubs von Tuchen: Die Stadt Wasserburg hätte die von Schrag genannten Täter ins Gefängnis sperren müssen und soll nun einen Eid schwören solche Fälle künftig nicht mehr an andere Gerichte weiterzugeben.

Stadtarchiv Wasserburg am Inn

Beschreibung

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