Gabriel und Hans Riedinger bestätigen auch im Namen ihrer Geschwister den Empfang von zehn Gulden Erbschaft von ihrer verstorbenen Schwester Margretha, die ihnen Margarethas Ehemann Georg Mayr ausgezahlt hat.
Gabriel und Hans Riedinger bestätigen auch im Namen ihrer Geschwister den Empfang von zehn Gulden Erbschaft von ihrer verstorbenen Schwester Margretha, die ihnen Margarethas Ehemann Georg Mayr ausgezahlt hat.
Entstehung
Urheber
Stadt Wasserburg a. Inn als Registraturbildner
Beteiligung
Gabriel und Hans
Riedinger
Margarethe
Mayr
Zeit
15.10.1610
Ort
"Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der Stadt: i.d. Regel Wasserburg"; "Als Rechteempfängerin: i.d. Regel Bayern"
Sammlung
Bestand I. Altes Archiv „Kommunalarchiv“ und „Stiftungsarchiv“ (Archive der Rats- bzw. Magistratsverwaltung mit Kirchen- und Stiftungsverwaltung 14.-19. Jh.)
Kommunalarchiv; Rechte und Pflichten der Bürger; Rechtspflege (durch Rat, Stadtschreiber, Stadtrichter); Freiwillige Gerichtsbarkeit; Verlassenschaften, Erbschaften, Heiratsgut
Kommunalarchiv; Rechte und Pflichten der Bürger; Rechtspflege (durch Rat, Stadtschreiber, Stadtrichter); Freiwillige Gerichtsbarkeit; Besiegelung und Beglaubigung allgemeiner Rechtsgeschäfte