Anna Hörl (Görl) bestätigt ihren Vormündern Georg Probst und Simon Hörman, über ihre Vormundschaft ordentlich Rechnung geführt und ihr väterliches Erbgut ausgezahlt zu haben [Entlassung aus der Vormundschaft].
Anna Hörl (Görl) bestätigt ihren Vormündern Georg Probst und Simon Hörman, über ihre Vormundschaft ordentlich Rechnung geführt und ihr väterliches Erbgut ausgezahlt zu haben [Entlassung aus der Vormundschaft].
Entstehung
Urheber
Stadt Wasserburg a. Inn als Registraturbildner
Beteiligung
Anna
Hörl
Simon
Hörman
Georg
Probst
Zeit
1615
Ort
"Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der Stadt: i.d. Regel Wasserburg"; "Als Rechteempfängerin: i.d. Regel Bayern"
Sammlung
Bestand I. Altes Archiv „Kommunalarchiv“ und „Stiftungsarchiv“ (Archive der Rats- bzw. Magistratsverwaltung mit Kirchen- und Stiftungsverwaltung 14.-19. Jh.)