Die Erben des Krämers Hans Vischer stellen dessen Witwe Dorothea Vischer eine Quittung aus über die Zahlung des Erlöses aus dem Verkauf des Krämerladens (Cramladens) ihres Mannes.
Die Erben des Krämers Hans Vischer stellen dessen Witwe Dorothea Vischer eine Quittung aus über die Zahlung des Erlöses aus dem Verkauf des Krämerladens (Cramladens) ihres Mannes.
Entstehung
Urheber
Stadt Wasserburg a. Inn als Registraturbildner
Beteiligung
Hans
Vischer
Dorothea
Vischer
Zeit
16.06.1528
Ort
"Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der Stadt: i.d. Regel Wasserburg"; "Als Rechteempfängerin: i.d. Regel Bayern"
Sammlung
Bestand I. Altes Archiv „Kommunalarchiv“ und „Stiftungsarchiv“ (Archive der Rats- bzw. Magistratsverwaltung mit Kirchen- und Stiftungsverwaltung 14.-19. Jh.)