Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns
Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns wurde 1970 als Mittelbehörde mit landesweiter Zuständigkeit gegründet. Ihr unterstehen das Bayerische Hauptstaatsarchiv und die regionalen staatlichen Archive. Ihre Aufgaben sind:
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einheitliche administrative und fachliche Leitung der Staatlichen Archive Bayerns
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Organisation und Durchführung der Archivarsausbildung
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Leitung und Koordinierung zentraler Fachaufgaben wie Bewertung, Übernahme, Ordnung und Verzeichnung des Archivguts nach einheitlichen Grundsätzen, Bestandserhaltung, EDV, öffentliches Wappenrecht, historisch-politische Bildungsarbeit (z.B. Ausstellungen und Veröffentlichungen)
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archivfachliche Vertretung des Freistaates Bayern nach außen
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zentrale archivische Kompetenz für alle öffentlichen und nichtöffentlichen Archive und Registraturen in Bayern
Rechtsgrundlage für die Staatlichen Archive Bayerns sind das Bayerische Archivgesetz sowie auch die Benützungsordnung für die staatlichen Archive Bayerns.