Martin Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen, Augsburg 1520 (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Th.u. 103,VIII,15)

Neben „De captivitate babylonica ecclesiae, praeludium“ und „An den christlichen Adel deutscher Nation“ gilt die „Freiheitsschrift“ als eine der drei zentralen reformatorischen Flugschriften des Jahres 1520.

Die Letztere verfasste Luther unter dem Eindruck des Prozesses an der römischen Kurie, in dem er als Ketzer verurteilt wurde. Die Kurie machte das Urteil mit der Bannandrohungsbulle „Exsurge domine“ bekannt: Luther solle seine Thesen binnen 6o Tagen widerrufen, sonst würde er exkommuniziert. Die „Freiheitsschrift“ schickte Luther zusammen mit einem versöhnlich gehaltenen Brief an Papst Leo X. (1475-1521, Papst 1513-1521). Damit wollte er Leo wohl ein letztes Mal von seinen Vorstellungen überzeugen, was ihm jedoch nicht gelang.

In seinem Traktat entwirft Luther eine „neue“ Kirche, in der jeder Christ frei von der päpstlichen Oberhoheit und den durch die Priesterschaft verwalteten Sakramenten sein kann. Christen erreichen diese Freiheit nur durch die Gnade Gottes. Niemand muss sich durch Leistungen vor Gott qualifizieren, allein der Glaube führt zur ewigen Seligkeit. Gleichwohl muss man seinen Mitmenschen insbesondere in Notlagen auch mit Hingabe und Liebe begegnen. Allerdings ist auch diese „dienstbare Knechtschaft“ für Luther frei, da sie wiederum aus „freier Liebe“ hervorgeht.

Luther sendete die Schrift nicht bloß an den Papst, sondern ließ sie auch publizieren. Sie fand ungeheure Resonanz und wurde bis 1525 in 20 deutschen Auflagen verbreitet. Hier ist eine 1520 bei Jörg Nadler (gest. um 1525) in Augsburg gedruckte Ausgabe zu sehen.

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