Martin Luther, Von der Wiedertaufe, Wittenberg 1528 (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Th.u. 103,IV,29)

Martin Luther (1483-1546) verfügte seit 1527/28 über gute Informationen zur süddeutschen Täuferbewegung und ihrer Ausbreitung. Ein frühes Zeugnis seiner Sicht auf die Täufer ist die Schrift „Von der Wiedertaufe“, die Anfang 1528 erschien. Sie entstand als Antwort auf einen Brief zweier Pfarrer, die ihn auf eine Schrift Balthasar Hubmaiers (1485-1528), einer bedeutenden Persönlichkeit aus den Kreisen der Täufer, hinwiesen. Hubmaier habe sich, so die beiden Pfarrer, in einer seiner Schriften auf Luther berufen.

Luther äußert sich in seiner Antwortschrift zu zentralen Lehrauffassungen der Täufer. Ihr Argument, von der Taufe im Säuglingsalter wisse man nichts, weshalb man später auch nicht an sie glauben könne, weist er zurück. Für ihn ist die Taufe ein öffentliches Gotteswerk, das über seine Zeugen Berechtigung erlange. Erfolge die Taufe im Säuglingsalter öffentlich, sei sie gültig.

Auch die starke Orientierung der Täufer am persönlichen Glauben erkennt Luther nicht an: Für die Täufer ist der Taufvorgang nur sinnvoll, wenn der Täufling bereits selbst glauben könne. Ein Säugling sei dazu nicht fähig. Dem entgegnet Luther, dass man den Glauben nicht sicher feststellen könne. Aus der Bibel gehe hervor, dass Johannes der Täufer bereits im Mutterleib geglaubt habe. Zudem sei das Sakrament nicht unbedingt abhängig vom Glauben, da Gottes Wort über allem stehe.

Trotz seiner Kritik an den Täufern lehnt Luther eine harte, unerbittliche Verfolgung durch die Obrigkeiten ab. Jeder solle seinen eigenen Glauben leben dürfen. Wer etwas „Unrechtes“ glaube, habe im Jenseits schon genug an Strafe zu erwarten.

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