Andreas Osiander u.a., ˜Einœ gut vnterricht vnd getreuer Rathschlag auß heyliger Götlicher schrifft... (sog. Großer Nürnberger Ratschlag), Nürnberg 1525 (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Polem. 3342,31)

Der sogenannte Große Nürnberger Ratschlag ist ein im Dezember 1524 erstelltes Gutachten für die Stadt Nürnberg. Das Dokument sollte als Grundlage für ein in Speyer geplantes, letztlich aber von König Karl V. (röm.-dt. König 1519-1556, Kaiser ab 1530) verbotenes Nationalkonzil dienen.

Als sein Hauptverfasser gilt Andreas Osiander (1498-1552), Prediger an der St. Lorenzkirche. Darüber hinaus hatte der Nürnberger Rat noch die Prediger des Heilig-Geist-Spitals und der Sebalduskirche, Thomas Venatorius (1488-1551) und Dominikus Schleupner (1483-1547), mit der Angelegenheit betraut. Für den Rat war die Beantwortung der Frage von großer Bedeutung, wie man eine „einhellige“, d.h. einheitliche, Predigt erreichen könne.

Der „Ratschlag“ ist in drei Abschnitte gegliedert: Der erste widmet sich der christlichen Lehre. Im zweiten Teil versucht Osiander zu belegen, dass der Papst der Antichrist sei. Der dritte Abschnitt beinhaltet einen Punktekatalog für das geplante Nationalkonzil.

Nachdem die drei Prediger den „Ratschlag“ vorgelegt hatten, begann in Nürnberg die letzte, entscheidende Phase auf dem Weg zur endgültigen Einführung der Reformation. Im März 1525 fand im Rathaus das „Nürnberger Religionsgespräch“ zwischen den Vertretern der Reformatoren und der „Altgläubigen“ statt. Kurz danach verbot die Stadt katholische Messen, womit die Reformation in Nürnberg durchgesetzt war.

Ebenfalls 1525 gaben die drei Prediger den „Ratschlag“ in den Druck – dies allerdings ohne Wissen des Nürnberger Rates. In der Druckfassung ist der Katalog für das Nationalkonzil nicht enthalten. Der zweite Teil über den Papst als Antichrist, den der Rat kritisch betrachtete, wurde allerdings mitgedruckt.

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