Bundesordnung der oberschwäbischen Bauern, Augsburg 1525 (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Eur. 332,33)

Die so genannte Memminger Bundesordnung ist auf der gleichen Versammlung der drei oberschwäbischen Bauernhaufen entstanden, auf der auch die „12 Artikel“ verabschiedet wurden.

Im März 1525 schlossen sich in Memmingen die Vertreter der Baltringer und Allgäuer Haufen sowie des Bodensee-Haufens zu einer „Christlichen Vereinigung“ zusammen. Mit der Bundesordnung wollten sie sich einen institutionellen Rahmen geben. Der Bauernkriegs-Historiker Peter Blickle bezeichnet sie als „vagen Versuch eines Verfassungsentwurfs“.

Als Grundlage diente wahrscheinlich ein Entwurf des Memminger Kürschners und Laientheologen Sebastian Lotzer (um 1490-nach 1525). Neben den „12 Artikeln“ ist die Bundesordnung die einzige weitere im Druck überlieferte bäuerliche Programmschrift von 1525. Gezeigt wird ein 1525 in Augsburg bei Heinrich Steiner gedrucktes Exemplar.

Wie in den „12 Artikeln“ berufen sich die Bauern und die mit ihnen verbundenen Handwerker auch in der Bundesordnung auf das Evangelium und das göttliche Recht, das gegenüber den Grundherren durchgesetzt werden müsse. Die „Christliche Vereinigung“ setzte sich zum Ziel, die kleinräumigen Herrschaftsgebilde im schwäbischen Raum aufzulösen und einen größeren, genossenschaftlich angelegten Bund zu schaffen. Zugleich hoffte sie auf ein freiwilliges Einlenken des Adels und der Prälaten.

Diese aus heutiger Sicht revolutionären Ideen ließen sich letztlich nicht durchsetzen. Die rechtliche und soziale Situation der Aufständischen verbesserte sich infolge des Bauernkriegs teilweise allerdings schon.

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