Martin Luther, Widder das blind und toll verdamnis der siebenzehen Artikel, von der elenden schendlichen universitet zu Ingolstat ausgangen, Nürnberg 1524 (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Th.u. 104,VIII,11)

Nach der Publikation der Bannandrohungsbulle "Exsurge domine" im Oktober 1520 waren in Ingolstadt Schriften Martin Luthers (1483-1546) beschlagnahmt und verbrannt worden. 1521 schloss die Universität aufgrund eines Pestausbruchs. Als der Lehrbetrieb im Frühjahr 1522 wieder aufgenommen wurde, hatte sich die lutherische Lehre in der Stadt bereits weiter ausgebreitet.

Auf Basis des ersten bayerischen Religionsmandats vom 5. März 1522 ging die Universität nun schärfer gegen Anhänger der Reformation vor. Dies betraf auch den Münchner Bürgersohn Arsacius Seehofer (gest. 1545), der ab 1518 in Ingolstadt und 1521/1522 in Wittenberg – hier hörte er Vorlesungen von Philipp Melanchthon (1497-1560) – studiert hatte.

1522 kehrte er nach Ingolstadt zurück und ließ sich unter die Magister der Artistenfakultät aufnehmen, nachdem er geschworen hatte, keine lutherischen Lehren zu verbreiten. Als er dennoch in seiner Vorlesung die Paulus-Briefe nach Melanchthon interpretierte, leitete die Universität im August 1523 ein Verfahren gegen Seehofer ein. Am 7. September 1523 widerrief er nach anfänglicher Weigerung 17 Artikel, die die theologische Fakultät als häretisch verurteilt hatte. Seehofer wurde im Kloster Ettal inhaftiert, konnte aber fliehen und ging zunächst nach Wittenberg.

Der Fall Seehofer löste eine große öffentliche Diskussion aus. Die Adelige Argula von Grumbach (um 1492-um 1554) setzte sich öffentlich für Seehofer ein und auch Martin Luther griff 1524 in der hier gezeigten Flugschrift die Universität scharf an. Luther nennt die 17 Artikel mit der Ingolstädter Begründung ihrer Verurteilung und schließt seine Stellungnahme dazu an.

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