München

Die bayerische Residenzstadt München steht exemplarisch für das Herzogtum Bayern und damit für die katholische Gegenbewegung zur Reformation. Die Herzöge Wilhelm IV. von Bayern (1493-1550, Herzog 1508-1550) und Ludwig X. (1495-1545, Herzog 1514-1545) entschieden religionspolitische Maßnahmen für ihre Landesteile gemeinsam.

Erst mit der päpstlichen Bannbulle gegen Martin Luther (1483-1546) und dem Verbot der Schriften Luthers auf dem Reichstag zu Worms 1521 begannen die Herzöge entschieden gegen die neue Lehre aufzutreten und eigene Religionsmandate auszustellen. Ihre vorherige abwartende Haltung führte zur Ausbreitung der lutherischen Lehren, besonders im Raum um die Reichsstadt Regensburg, dem Innviertel, Rottal und einigen Städten des Oberlandes, wie Wasserburg und Aibling. Nach dem Bauernkrieg 1524/25 wurden die Strafmaßnahmen verschärft und es kam zu Verhaftungen, Ketzerprozessen, Landesverweisungen und zu Todesurteilen gegen Anhänger Luthers und der Wiedertäufer.

Neben diesen Sanktionen betrieb vor allem der bayerische Kanzler Leonhard von Eck (1480-1550) auch Maßnahmen zur Reform der Kirche. Schon auf der Grünwalder Konferenz von 1522, bei der sich die beiden Herzöge auf erste Schritte einigten, wurde dieser Weg eingeschlagen. Der Regensburger Konvent von 1524 beschloss eine Reformordnung des Klerus. Seine Lebensweise sollte sich wieder den vorgegebenen Normen anpassen. Die Wirkung dieser Ordnung blieb zwar gering, dennoch half sie, die herzogliche Kirchenhoheit auszubauen. Nach 1530 waren sowohl die Anhänger Luthers als auch die Wiedertäufer in Bayern marginalisiert. Erst nach 1550 lebte die evangelische Bewegung im Land wieder auf.