Regensburger Legatenordnung, 1524 (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, GR Fasz. 500 Nr. 9 1/2)

Vom 27. Juni bis zum 7. Juli 1524 versammelten sich zwölf süddeutsche Bischöfe unter Vorsitz des päpstlichen Legaten Lorenzo Campeggio (1474-1539), die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. (1493-1550, Herzog 1508-1550) und Ludwig X. (1495-1550, Herzog 1514-1545) sowie Erzherzog Ferdinand von Österreich (1503-1564, ab 1531 röm.-dt. König) in Regensburg. Es war die erste Besprechung katholischer Herrschaftsträger zur Sicherung des alten Glaubens. Dort wurde über die Umsetzung des Wormser Edikts, das die Lehren Luthers verbot, und die Reform des Klerus beraten.

Die Einigung fand ihren Niederschlag in der sogenannten Legatenordnung. Beim vorliegenden Dokument handelt es sich um eine handschriftliche deutsche Übersetzung des ursprünglich in Latein verfassten Textes (Bl. 2-18). Sie wurde wohl in der Münchner Hofkanzlei erstellt und diente als Vorlage für den Druck in deutscher Sprache. Kanzler Augustin Lösch und Sekretär Augustin Köllner (gest. 1548) brachten Korrekturen an.

Am Ende ist der Entwurf für den Schluss des zweiten bayerischen Religionsmandats angehängt (Bl. 18v-20r), mit dem die Ordnung verkündet wurde. In 38 Reformartikeln legte die Ordnung Verhaltensregeln für den Klerus sowie Glaubensnormen fest. Diese wurden inhaltlich nicht neu formuliert, sondern stehen noch in der Tradition des 15. Jahrhunderts.

Die Ordnung hatte keine durchgreifende Wirkung, ist aber dennoch als Erfolg der bayerischen Religionspolitik zu werten. Sie setzte erstmals neben der gezielten Abwehr der neuen Glaubenslehren auf die Beseitigung der Missstände in der Kirche.

Zum Digitalisat