Mandat der bayerischen Herzöge gegen die Täufer, 1527 (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Bavar. 960,1,5)

Die Täufer, von ihren Gegnern Wiedertäufer genannt, waren eine Splittergruppe der Reformation. Sie lehnten jede Einmischung in ihre Angelegenheiten durch die Obrigkeit ab und akzeptierten diese nur in Angelegenheiten, bei denen sie nicht im Gegensatz zum christlichen Gewissen stand. Von den Fürsten wurde diese radikale pazifistische Gruppe als Bedrohung ihrer Autorität gesehen, nicht zuletzt, weil sie Eide und Kriegsdienste ablehnte.

Ab 1527 breiteten sie sich in Süddeutschland aus. Vor allem in den zu Bayern benachbarten Territorien gab es Schwerpunkte der Täufer. Im Erzbistum Salzburg und Österreich wurden zuerst Mandate gegen sie erlassen.

Um sie am Ausweichen auf bayerisches Territorium zu hindern, reagierten auch die Herzöge Wilhelm IV. (1493-1550, Herzog 1508-1550) und Ludwig X. (1495-1550, Herzog 1514-1545) mit einem Mandat, das am 13. November 1527 veröffentlicht wurde. Dieses wurde vom geheimen Sekretär Augustin Köllner (gest. 1548) erstellt und in München bei Hans Schobser (gest. 1530) gedruckt.

Inhaltlich nahm man Bezug auf die zuvor getroffenen Beschlüsse gegen Luther, um die Bevölkerung über dessen "falsche" Lehren zu informieren. An die herzoglichen Amtsträger erging der Befehl, Täufer aufzuspüren, gefangen zu nehmen und dies dem Hof unverzüglich zu melden. Untertanen wiederum sollten Täufer sofort den Behörden melden und Hofmarksherren sie den herzoglichen Gerichten übergeben. Für die Täufer galt schließlich das Ketzerrecht, das sie zum Tode verurteilte.

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