Akten zur Kirchenvisitation im Markgraftum Brandenburg-Ansbach, 1528/29 (Staatsarchiv Nürnberg, Fsm. Ansbach, Religionsakten 8)

Schon 1527 plante Markgraf Georg der Fromme (1484-1543, 1515-1543 Markgraf von Ansbach, 1515/1527-1541 Markgraf/Regent von Kulmbach) eine Kirchenvisitation für die fränkischen Markgraftümer. Die Vorgänge sind für das Fürstentum Ansbach in einem Verwaltungsakt dokumentiert, aus dem hier ausgewählte Schriftstücke gezeigt werden.

In einem Reskript an Statthalter und Räte des Fürstentums ordnete der Markgraf am 18. Mai 1528 die Vorbereitung der Visitation an (fol. 126-127'). Daraufhin entwarfen die Räte Frageartikel für das Examen der Pfarrer (fol. 205-206‘). Auf Vorschlag des Nürnberger Ratsschreibers Lazarus Spengler (1479-1534) sollte eine gemeinsame Visitation mit der Reichsstadt stattfinden. Im Auftrag der Nürnberger verfasste Andreas Osiander (1498-1552) 23 Lehrartikel für die Unterweisung der Geistlichen. In Form einer „Ordnung“ (fol. 236-238', 239') hielt die Ansbacher Regierung die inhaltlichen Vorgaben für die Visitation fest.

Die Kirchenvisitation fand ab dem 3. September 1528 getrennt in Ansbach für die Pfarrer der Markgrafschaft und in Nürnberg St. Egidien für die der Reichsstadt statt. Damit setzte man sich gegen die bischöfliche Jurisdiktion durch. Die Visitation war nur teilweise erfolgreich, da etliche Pfarrer nicht erschienen oder sich nicht examinieren ließen. Viele hatten noch nicht im neuen Glauben Wurzeln geschlagen, viele beriefen sich auf die bischöfliche Autorität. In einem Aufsatz hielt Lazarus Spengler (1479-1534) die Hauptursachen für die Visitation fest (fol. 268-277). Auch die Begründung des Markgrafen Georg für die Visitation ist dokumentiert (fol. 293-295').

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