Kleinod des Herzoglich Sächsisch-Ernestinischen Hausordens in der Form des Jahres 1833

Das Kleinod mit dem weißemaillierten Malteserkreuz entstammt dem Besitz des Zaren Ferdinand von Bulgarien aus dem Hause Coburg-Kohary (1851–1948), der katholischen Seitenlinie der Coburger Dynastie. Es zählt zu den Insignien des Herzoglich Sächsisch-Ernestinischen Hausordens wie der achtstrahlige Ordensstern und die Collane für fürstliche Würdenträger. Der Name des Ordens geht nicht auf die Person von Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha zurück, sondern verweist auf die Ernestinische Linie des sächsischen Hauses Wettin. Bei der sogenannten „Leipziger Teilung“ im Jahr 1485 spaltete sich das Haus in die Ernestinische und Albertinische Linie. Die drei ernestinischen Herzöge von Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen und Hildburghausen sowie von Sachsen-Coburg und Gotha begründeten 1833 den gemeinsamen Hausorden. Seine Devise lautet „FIDELITER ET CONSTANTER“ („Treu und beständig“). Sie ist als Umschrift sowohl auf dem Medaillon des Kleinods als auch auf dem Bruststern zu lesen.

Zum Digitalisat