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Die Ausgabe von Notgeld in Deutschland erfolgte hauptsächlich durch drei Gruppen: Behörden, Banken und Unternehmen.

Am häufigsten emittierten Behörden Notgeld. Dazu zählen Städte, Märkte, Gemeinden und Bezirke. Die Notgeldscheine waren nur innerhalb der jeweiligen Gebietsgrenzen gültig und konnten in Geschäften eingelöst werden. Überregionale Ausgaben erfolgten in Bayern durch die Generaldirektion der Berg-, Hütten- und Salzwerke und die Ministerien der Reichsbahn, Reichspost und des Reichsverkehrs.

Das von Banken ausgegebene Notgeld galt zumeist für die Filialen im Ort selbst und in Nachbarorten, dabei wurde das Filialnetz der jeweiligen Bank genutzt, wie hier im Beispiel ein Notgeldschein der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, Filiale Erding. Überregionale Ausgaben durch Banken erfolgten beispielsweise durch die Bayerische Staatsbank.

Die Ausgabe von Notgeld durch Unternehmen erfolgte, um Arbeitern und Angestellten Löhne auszahlen zu können. Häufig wurden dafür Scheckformulare der Banken genutzt, aber auch eigens Notgeld hergestellt, wie bei dem hier gezeigten Beispiel der Süddeutschen Baumwoll-Industrie in Günzburg. Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie etwa Bäckereien oder Metzgereien, emittierten häufig Kleingeldausgaben, um den Mangel an Münzen auszugleichen.

Die Ausgabe von Notgeld diente vor allem der Aufrechterhaltung des täglichen Zahlungsverkehrs. Bargeld spielte bis in die 1950er Jahre eine viel größere Rolle als heute. Nicht nur Einkäufe des täglichen Bedarfs, auch Mieten wurden bar bezahlt. Löhne und Gehälter wurden in der sogenannten Lohntüte zumeist wöchentlich bar ausbezahlt. Während der Inflation verlor das Geld zunächst täglich, schließlich auch stündlich an Wert. Symbolisch dafür stehen Bilder aus der Inflationszeit, in denen Menschen die Geldscheine in Wäschekörben transportieren, um damit beim Bäcker ein Brot zu kaufen.

Die Ausgabe von Notgeld als Ersatzzahlungsmittel unterbrach diesen Kreislauf, um Menschen den Erwerb des täglichen Bedarfs zu ermöglichen.