Wertbeständiges Notgeld

Um das Geldwesen wieder zu stabilisieren, wurde Anfang November 1923 das erste wertbeständige Notgeld ausgegeben. Es lautete nicht auf Mark, sondern auf Sachwerte wie Holz, Roggen oder Gold. Die Ausgabe war von der Regierung per Gesetz am 26.10.1923 genehmigt worden. Bedingung war die Hinterlegung bzw. Deckung durch auf Gold lautende Schatzanweisungen des Deutschen Reiches. Die Scheine selbst mussten die Angabe „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsfinanzministers der Finanzen“ tragen. Dass diese Vorgabe nicht immer eingehalten wurde, zeigt das Beispiel der Vereinigten Blattgoldfabriken in Fürth.

Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 gelang es schließlich, die Währung zu stabilisieren. Ausgegeben von der Deutschen Rentenbank, diente sie als staatliche Übergangswährung bis die Gesetze zur Neuordnung des Geldwesens im August 1924 erlassen wurden. Als neue Währungseinheit wurde die Reichsmark, die die Mark ablöste, festgelegt. Das Notgeld wurde im Laufe des Jahres 1924 eingezogen.

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Notgeldperioden

Notgeld 1914-1918
Notgeld 1918-1921
Serienscheine
Notgeld 1922
Notgeld 1923
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