Formale Bestandteile und Bezeichnungen

Im Deutschen Reich kamen Banknoten seit der Industrialisierung zunehmend in Gebrauch. Seit 1910 waren sie gesetzliches Zahlungsmittel, das heißt, sie mussten von allen öffentlichen und privaten Kassen zur Zahlung angenommen werden. Zuvor waren Banknoten überwiegend ein Zahlungsversprechen. Die ausgebende Bank musste gegen Vorlage des Scheins das Papiergeld in Münzen umtauschen können. Schon vor der Einführung von Banknoten als gesetzlichem Zahlungsmittel erhielten diese auch einen einheitlichen formalen Aufbau.

Dazu gehörte die Bezeichnung als Banknote, die Nennung des Emittenten, Angabe von Nominal und Währung, Ausgabeort und Datum, Unterschriften der Vertreter der Ausgabestelle sowie die Kontrollnummer. Der formale Aufbau des Notgelds orientierte sich an den Reichsbanknoten. Die analoge Verwendung von formalen Angaben und Substrat und Größe (Papier, rechteckig) stellte eine Kontinuität zum vertrauten Zahlungsmittel her.

Notgeld war in vielen Fällen kein gesetzlich legitimiertes Zahlungsmittel. Deshakb findet sich meist die Bezeichnung „Gutschein“. Weitere Benennungen waren „Lohnscheck“ oder „Scheck“, „Bargeld-Notersatz“, „Zahlungs-Anweisung“ und „Darlehenskassenschein“. Kleingeld, das zwischen 1914 und 1918 ausgegeben wurde, trägt oft die Bezeichnung „Kriegsgeld“. Durchgehend nicht verwendet wurden die Bezeichnungen „Geldschein“ oder „Banknote“, um eine Verwechslung mit Reichsbanknoten auszuschließen. Auch der Begriff „Notgeld“ wurde vermieden.