Verfassungsreformen ab 1900

Nach der Wende zum 20. Jahrhundert gelang es, die 1818 in Kraft getretene Verfassung des Königreichs Bayern weiter an die Ansprüche der Bürger anzupassen. Der wichtigste Schritt hierzu war sicherlich die Wahlrechtsreform im Jahre 1906. Über eine Zweidrittelmehrheit in der Bayerischen Kammer der Abgeordneten konnten SPD und Zentrumsmehrheit die Einführung der direkten Wahl bei den bayerischen Landtagswahlen durchsetzen. Auch die Ernennung Georg von Hertlings (1843–1919) zum Ministerratsvorsitzenden wurde als wichtiger Impuls für die Demokratisierung Bayerns wahrgenommen. Erstmals war nämlich mit dem bekannten Zentrumspolitiker ein Vertreter der Landtagsmehrheit in dieses Amt berufen worden.

Nach dem Tod des Prinzregenten Luitpold (1821–1912, Regent 1886–1912) am 12. Dezember 1912 und der Thronübernahme Ludwigs III. (1845–1921, Regent 1912–1913, König 1913–1918) schien der Weg für eine weitere Modernisierung des bayerischen Staatswesens frei. Allerdings scheiterten erneute Reformvorhaben zunächst am Ausbruch des Ersten Weltkriegs im August 1914. Aber auch die mangelnde Reformbereitschaft der Zentrumspartei, der Reichsrätekammer des Bayerischen Landtags und nicht zuletzt der Regierung und des Königs verhinderten bis 1918 weitere Veränderungen.

Erst angesichts der sicheren Niederlage im Ersten Weltkrieg und nach entsprechenden Veränderungen auf Reichsebene waren König und Regierung in Bayern ab Oktober 1918 bereit, Staat und Verfassung zu demokratisieren. Mit dem Abkommen der Landtagsparteien vom 2. November 1918 sollte Bayern in eine Demokratie in Form einer parlamentarischen Monarchie umgewandelt werden. Damit sollte die Regierung nicht mehr vom Vertrauen des Königs, sondern von der Unterstützung des Landtags abhängig sein. Wie sich zeigte, kamen diese Reformen allerdings zu spät. Die Revolution vom 7. November 1918 verhinderte die Umsetzung des Vorhabens und sorgte auf ihre Weise für den Übergang vom Königreich zum demokratischen Freistaat Bayern.