Protokoll der Geheimen Staatskonferenz vom 20. April 1808

Die gleich nach dem Regierungsantritt Maximilian Josephs (1756–1825) 1799 ins Leben gerufene Staatskonferenz führte den bayerischen Kurfürsten, seit 1806 König, mit den Ressortministern zusammen, um grundlegende Edikte und Verordnungen zu beraten und rechtskräftig zu erlassen. In diesem Ministerrat wurde im Januar und Februar 1808 die Konstitution für das Königreich Bayern eingehend diskutiert. In der Sitzung vom 20. April berieten in Anwesenheit des Königs die Staats- und Konferenzminister Maximilian Freiherr von Montgelas (1759–1838), Theodor Heinrich Topor Graf von Morawitzky (1735–1810) und Johann Wilhelm Freiherr von Hompesch (1761–1809) letzte Details der neuen Konstitution, die Bayerns staatsrechtliche Verhältnisse grundlegend regelte.

Montgelas stellte am 20. April die Arbeitsergebnisse der aus leitenden Ministerialbeamten bestehenden Organisationskommission zur Diskussion. Die Kommission hatte zwei Aufgaben: Zum einen hatte sie die von Montgelas nach dem Vorbild der Konstitution für das Königreich Westphalen teilweise nur in thesenartiger Kürze entworfene bayerische Konstitution näher auszuarbeiten. Zum anderen hatte sie die Organischen Edikte zu entwerfen, mit denen die in der Konstitution lediglich als allgemeine Grundsätze formulierten Bestimmungen präzisiert wurden. Am 20. April ging es insbesondere um Rechte des Adels und das wittelsbachische Familiengesetz. Der König genehmigte die Anträge, bevor Montgelas mehrere Organische Edikte verlas. Wie das Protokoll am Ende vermerkt, erteilte der König auch diesen die Genehmigung; zugleich ordnete er an, die Konstitution abschließend zu redigieren und am 1. Mai zu proklamieren.

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