Der Thronverzicht König Ludwigs I.

Umfangreiche Forderungen der bürgerlichen Revolution in Europa erreichten 1848 auch Bayern und zwangen König Ludwig I. (1786–1868, König 1825–1848) zu weitreichenden Zugeständnissen im sogenannten Märzerlass vom 6. März 1848. Im Zentrum standen hierbei vor allem die Liberalisierung der Verfassung durch die Ministerverantwortlichkeit, die Pressefreiheit, eine neue Wahlordnung für die Ständeversammlung, die Reform der Justiz, die umfassende Sorge für die Staatsdiener und die Verbesserung der Lage der jüdischen Staatsbürger.

Wegen der Unvereinbarkeit dieser Forderungen mit dem strikten monarchischen Prinzip, an dem Ludwig I. unbeirrt festhielt, verkündete der König am 20. März 1848 seine Abdankung zugunsten seines Sohnes, Maximilian II. Joseph (1811–1864, König ab 1848). Die Abdankungserklärung wurde von Ludwig selbst verfasst und unterschrieben:

„Bayern!
Eine neue Richtung hat begonnen, eine andere
als die in der Verfassungsurkunde enthaltene,
in welcher ich nun im 23ten Jahre geherrscht.
Ich lege die Krone nieder zu Gunsten meines
geliebten Sohnes des Kronprinzen Maximilian.
Treu der Verfassung regierte ich; dem Wohl
des Volkes war mein Leben geweyht, als wenn
ich eines Freystaats Beamter gewesen, so
gewissenhaft ging ich mit dem Staatsgute, mit
den Staatsgeldern um. Ich kann jedem offen
in die Augen sehen. Und nun meinen tief
gefühlten Dank allen die mir anhingen.
Auch vom Throne herabgestiegen schlägt glühend
mein Herz für Bayern, für Teutschland.
München 20. März 1848.
Ludwig.“

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