Das Neue Justizgebäude in München

Der Staatsgerichtshof nach dem „Gesetz, den Staatsgerichtshof und das Verfahren bei Anklagen gegen Minister betreffend“ vom 30. März 1850 war am Oberappellationsgericht angesiedelt. Bis zum Ende des Königreichs Bayern trat er jedoch nie zusammen.

Im Freistaat Bayern änderte sich das – der Staatsgerichtshof gewann große Bedeutung für das Verfassungsleben und erhielt einen neuen Sitz: Durch die organisatorische Anbindung an das Oberste Landesgericht tagte er fortan im Neuen Justizgebäude. Bis heute ist das Neue Justizgebäude Sitz des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, dem Nachfolger des Staatsgerichtshofes, und der Zivilsenate des Oberlandesgerichts München.

Das Foto zeigt das 1903 bis 1905 von Friedrich von Thiersch (1852–1921) erbaute Neue Justizgebäude. Thiersch war auch Architekt des erst 1897 eröffneten Justizpalastes, der sich schnell als zu klein erwies und um das Neue Justizgebäude erweitert wurde. Heute sind im Justizpalast das Justizministerium und die meisten Zivilkammern des Landgerichts München I untergebracht.

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